Junge Fahranfänger – 5. Verkehrssicherheitsforum in Nürnberg
Jedes Jahr erwerben etwa 130.000 junge Menschen ihren Führerschein. Doch eine bestandene Prüfung bedeutet nicht gleich „Fahrexperte“. Das Thema „Junge Fahranfänger“ stand im Mittelpunkt des 5. Verkehrssicherheitsforums, das gestern (Mittwoch, 18. Mai 2011) in der DR KREUZER & COLL ANWALTSKANZLEI in Nürnberg stattfand. Auf dem Podium diskutierten Dr. Walter Funk (Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), EPHK Jürgen Conraths (Sachbereich Verkehrsunfallaufnahme, Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg) und Rechtsanwalt Andreas Riedl (Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, DR KREUZER & COLL ANWALTSKANZLEI). Moderiert wurde die Veranstaltung von Werner Meier (1. Vorsitzender Verkehrswacht e. V., Polizeioberrat, Dienststellenleiter Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg) und Rechtsanwalt Dr. Günther Kreuzer (DR KREUZER & COLL ANWALTSKANZLEI).
Risikogruppe Junge Fahranfänger
Junge Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren haben mit Abstand das höchste Unfallrisiko. Allein in Deutschland verunglückten 2009 79.814 junge Frauen und Männer im Straßenverkehr. Jeder fünfte Verletzte und Getötete war zwischen 18 und 24 Jahre alt. „Langfristig gesehen lässt sich allerdings eine positive Entwicklung erkennen. Seit 1991 ist die Zahl der Verunglückten um 41 Prozent zurückgegangen“, so Dr. Walter Funk. Dennoch: Immer wieder überschätzen Führerscheinneulinge das eigene Fahrkönnen und beurteilen Situationen falsch. „Die häufigsten Unfallursachen sind meist zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss und das Nichtbeachten des Sicherheitsabstands“, betont EPHK Jürgen Conraths.
Begleitetes Fahren
Unmittelbar nach Erhalt des Führerscheins ist das Unfallrisiko am allerhöchsten. Der Grund: In der Fahrschule werden meist nur 700 bis 1.000 Kilometer zurückgelegt. „Fahranfängern fehlt es ganz offensichtlich an Fahrerfahrung, aber die können sie nur durch Fahren im Realverkehr erwerben. Dabei setzen sie sich aber einem hohen Unfallrisiko aus. So ist die Idee des Begleiteten Fahrens entstanden“, erklärt Dr. Walter Funk. Die Umsetzung der Idee verlief bislang sehr erfolgreich: In der Prozessevaluation des bundesweiten Modellprojektes „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ konnte gezeigt werden, dass im zunehmenden Verlauf des Begleiteten Fahrens die Zahl der unsicheren Fahranfänger abnahm. „Bereits nach ca. fünf bis sechs Monaten konnten die BF17-Teilnehmer ihre gewachsene Fahrerfahrung an einer deutlich besseren Autobeherrschung und einem entspannteren oder selbstsichereren Fahren festmachen.“ Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung, in der alle Begleitpersonen eingetragen werden müssen. „Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen. Außerdem
dürfen sie nicht mehr als drei Punkte in der Verkehrssünderkartei haben“, so Rechtsanwalt Andreas Riedl. Was viele nicht wissen: Der Begleiter wird hier nicht als Ausbilder des Fahranfängers gesehen und haftet daher in der Regel nicht für dessen Verhalten. Verantwortlicher Fahrzeugführer ist allein der 17-jährige Fahranfänger.
Das 6. Verkehrssicherheitsforum findet im September 2011 in den Räumen der DR KREUZER & COLL ANWALTSKANZLEI in Nürnberg statt.
